Arbeitsrecht

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Hier finden Sie allgemeine Hinweise zum Arbeitsrecht:

Gliederung

1. Einleitung

2. Die Anbahnung des Beschäftigungverhältnisses

2.1 Die Stellenanzeige

2.2. Das Bewerbungsgespräch

2.3 Was darf gefragt werden?

2.4 Personalfragebogen

3. Unbefristetes Arbeitsverhältnis

3.1 Arbeitsvertrag

3.2 Muster für einen unbefristeten Arbeitsvertrag

4. Geringfügig Beschäftigte

4.1 Entgeltgrenze

4.2 Mehrfachbeschäftigung

4.3 Welche Sozialversicherung ist abzuführen?

4.4 Umfang der Meldepflicht, Steuerpflicht

4.5 Geringverdiener

4.6 Mini-Jobs und ihre Auswirkungen im Steuerrecht

4.7 Teilzeitkräfte und Urlaub

5. Freie Mitarbeiter

5.1 Arbeitsrechtliche Grundlage

6. Befristeter Arbeitsvertrag

8. Wann darf ich wem, wie und aus welchem Grund kündigen?

8.1 Kündigungsgründe

8.1.1 Betriebsbedingte Kündigung

8.1.2 Personenbedingte Kündigung

8.1.3 Verhaltensbedingte Kündigung

8.1.4 Außerordentliche Kündigung

8.2 Kündigungsfristen

8.3 Kündigungsform

9. Arbeitszeugnis

 

1. Einleitung

Angesichts des ständig umfassender und komplexer werdenden Arbeitsrechts entstand die Zielsetzung, Ihnen auch in der zweiten Auflage ein besonders leserfreundliches Arbeitsmittel für die tägliche Praxis mit an die Hand zu geben, das hilft, den Problemen des arbeitsrechtlichen Alltags gerecht zu werden. Berücksichtigen Sie jedoch stets, dass jeder einzelne Fall Besonderheiten aufweisen kann, mit der möglichen Folge einer juristisch abweichenden Bewertung. In Zweifelsfällen kann es sich daher empfehlen, einen Anwalt hinzuzuziehen. Wie auch in der ersten Auflage gehen die folgenden Ausführungen davon aus, dass Sie über keinen Betriebsrat verfügen. 

Auch in arbeitsrechtlicher Hinsicht hat die Schuldrechtsreform Auswirkungen gezeigt, wobei der Schwerpunkt weniger in dem Dienstvertragrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches zu sehen ist, als vielmehr darin, dass standardisierte Arbeitsverträge nunmehr der AGB- Kontrolle unterliegen (§ 310 Abs. 4 Satz 2 BGB), sodass sich regelmäßig die Frage stellt, welche Klauseln in vorformulierten Dienst- oder Arbeitsverträgen noch zulässig sind.

Relevant wird die neue Rechtslage für Arbeitsverhältnisse, die ab dem 01.01.2002 entstanden sind. Für vor dem 01.01.2002 entstandene Arbeitsverhältnisse sind die neuen Regeln ab dem 01.01.2003 anzuwenden. Hinsichtlich des anzuwendenden Prüfungsmaßstabes wird man davon ausgehen müssen, dass es grundsätzlich bei der Anwendbarkeit der Klauselverbote in den  308, 309 BGB vor der Generalklausel des § 307 BGB verbleibt und die Besonderheiten des Arbeistrechts im Einzelfall zu prüfen sind. Da auch schon die AGB- Rechtsprechung einzellfallbezogen ist, kann an dieser Stelle keine sinnvolle Auswahl von unwirksamen Bestimmungen aufgeführt werden.

Bei Problemen wenden Sie sich bitte an einen spezialisierten und qualifizierten Rechtsanwalt. Den richtigen Anwalt in Ihrer Nähe finden Sie hier: Anwalt finden !

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